Unterrichtsbedingungen

Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem Turnus des Unterrichtsjahres der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Sachsen - Anhalt.

Die Anzahl der zu erteilenden Unterrichtseinheiten sind im Vertrag festgelegt.

Unterrichtsausfall

Unterricht, der seitens des VP2 nicht stattfinden kann und bis 24 h vor Unterrichtsbeginn bei der Leitung oder dem Lehrer nicht abgesagt wurde, gilt als gegeben.
In Ausnahmesituationen hat der VP1 das Recht den Unterricht durch eine qualifizierte Aushilfslehrkraft zu realisieren.

Kündigung

Der Vertrag gilt jeweils für ein laufendes Schulhalbjahr (Das Winterhalbjahr beginnt am 1. September und endet am 28./29. Februar. Das Sommerhalbjahr beginnt am 1. März und endet am 31. August) und wird stillschweigend verlängert, sofern nicht unter Einhaltung einer 2‑monatigen Kündigungsfrist eine schriftliche Kündigung vorliegt. Stichtage sind der 31. Dezember und der 30. Juni. Es gilt der Poststempel.

Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühr beträgt monatlich/halbjährlich ... und ist vom VP2  bis spätestens zum 5.Werktag eines jeden Monats (auch in den Schulferien) im Voraus / bzw. 10 Tage nach Vertragsbeginn auf unten genanntes Konto kostenfrei zu entrichten.